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Mo. - Do. 9:00 - 17:00 Uhr
Fr. 9:00 - 15:00 Uhr
Seminar Kartellrecht für Geschäftsführer/-innen
Kronzeugenregelung und Whistleblower Richtlinie greifen!
Programm des Seminars Kartellrecht für Geschäftsführer/-innen
Seminarbeschreibung
WORUM GEHT ES?
Kooperationen zwischen Wettbewerbern sind ein beliebtes Instrument, um die Effektivität im Unternehmen zu stärken. Doch den Möglichkeiten der Kooperation sind durch das Kartellrecht strenge Grenzen gesetzt! Insbesondere der Informationsaustausch überschreitet schnell die Grenze zur verbotenen Kartellabsprache.
WIE WERDEN VERSTÖSSE AUFGEDECKT?
- Die weit überwiegende Zahl aller Kartellverfahren beginnt durch einen Kronzeugenantrag eines beteiligten Unternehmens.
- Mit der neuen EU-Whistleblowing Richtlinie wurde ein weiteres Tool zur Aufdeckung von Kartell- und anderen Rechtsverstößen eingeführt. Den beteiligten Unternehmen wird aufgegeben, Entlastungsbeweise beizubringen.
Für kartellrechtlich nicht geschulte Mitarbeiter ist dies praktisch unmöglich!
IHR NUTZEN AUS DIESEM SEMINAR
- Sie erhalten einen umfassenden und leicht verständlichen Überblick über potenzielle Gefährdungslagen in Ihrem Unternehmen.
- Sie erfahren, wie Sie bereits im Vorfeld das kartellrechtliche Risiko minimieren.
- Sie erhalten Handlungsoptionen für die Situation nach einem festgestellten Kartellverstoß.
WELCHE THEMEN SIND BETROFFEN?
In der Praxis besteht häufig nicht die notwendige Sensibilität für kartellrechtlich kritische Themenbereiche. Gefährdungslagen bestehen generell bei allen Kontakten mit Wettbewerbern, wie z.B.
- Besprechungen, die Marktentwicklungen und Preisverhalten zum Gegenstand haben.
- der Austausch zu Konditionenforderungen der Kunden
- Standards bei Preisen und Rabatten
- Sitzungen von technischen Arbeitsgruppen
- Sitzungen von Verbänden
- Businesslunches, Messen und tägliche Kontakte mit Wettbewerbern z.B. durch E-Mails oder Telefonate
- Zusammenarbeit im Marketing und Vertrieb
Gefahrenpotential birgt aber auch der Vertrieb vonWaren oder Dienstleistungen.Bundeskartellamt und EU-Kommission haben in den letzten Jahren Fälle mit teils erheblichen Bußgeldern bestraft. Typische Stolpersteine sind insbesondere
- Lieferbeschränkungen
- Preisbindung des Handels
- Parallel- und Re-Import
- Gebiets- oder Kundenzuweisungen
- Internetbeschränkungen und Plattformverbote
- Ersatzteillieferungen
Kernregelungen des Kartellrechts
- Einführung in den Ordnungsrahmen des Kartellrechts: Fusionskontrolle, Verhaltenskartellrecht und Missbrauchsaufsicht
- Hardcore Kartellverstöße: Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen etc.
- Dos & Don’ts: Verhaltensregeln
- Rechtsfolgen von Kartellverstößen: Bußgeldpraxis, Schadensersatz, arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Stand der gegenwärtigen Entwicklung des Kartellrechts: Neue Politik- und Entwicklungstendenzen
- Kartellrecht in der Praxis: aktuelle Entscheidungspraxis der Kartellbehörden und Gerichte
Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern: Was ist kartellrechtlich zulässig und wo drohen Risiken?
- Gruppenfreistellungsverordnungen und Selbstveranlagung
- Technische Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
- Einkaufs- und Vermarktungsvereinbarungen
- Vereinbarungen über Normen und Standards
- Benchmarking und Marktinformationsverfahren
- Lieferanten- und Kundenbewertungssysteme
- Gemeinsame Berechnungsmethoden von Preisen und Leistungsbestandteilen
- Nachhaltigkeitsinitiativen
- Verschärfte Haftung von Verbänden und Verbandsmitgliedern
- Fallbeispiele aus der Praxis und erprobte Lösungsansätze
Kartellrechtliche Fallstricke in Vertriebs- und Lizenzverträgen
- Bußgeldpraxis bei Vertriebsverträgen
- Vertikale Preisbindung, Verkaufs- und Lieferbeschränkungen, Dual Pricing, Exklusivbindungen
- Internetverkäufe, Plattform- und Suchmaschinenverbote
- Sonderprobleme: selektiver Vertrieb, Ersatzteillieferungen
- Privilegierte Behandlung von Handelsvertreterverträgen
- Technologietransfer, Forschung und Entwicklung
Marktmachtmissbrauch und Boykott
- Marktbeherrschung & Relative Marktmacht
- Diskriminierung und Tippingverbot
- Verkauf unter Einstandspreis, Rabattsysteme
- Lieferverweigerungen & Kosten-Preisschere, Boykottverbot
Kartellrecht in M&A-Transaktionen
- Fusionskontrolle und Investitionskontrolle
- Anmeldepflichtige Transaktionen
- Due Diligence, Informationsaustausch und Clean Teams
Compliance Management – Prävention und Handlungsoptionen nach Verstößen
- Organisation effektiver unternehmensinterner Compliance
- Code of Conduct, Verhaltensrichtlinien für kritische Situationen
- Kartellrechtsschulungen und Fortbildungen
- „Kronzeugenregelung“ und Whistle-Blowing
- Kartellrechtsverstoß – was nun? Management von Handlungsoptionen
Wissen schützt!
Für Geschäftsführer/-innen ist es besonders wichtig, die Regeln des Kartellrechts zu kennen, da Verstöße schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können.
- Hohe Geldstrafen
- Schadensersatzforderungen
- Vertragsnichtigkeiten und
- erhebliche Reputationsschäden
können das Unternehmen belasten und seine Existenz bedrohen. Kenntnisse im Kartellrecht helfen, solche Risiken zu vermeiden und sichern den langfristigen Erfolg des Unternehmens.
Zeitlicher Ablauf des Seminars
10.00 Beginn des Seminars
ca. 13.00 Gemeinsames Mittagessen
ca. 18.00 Ende des Seminars
Zielgruppe des Seminars Kartellrecht für Geschäftsführer/-innen
Mit dieser Veranstaltung wenden wir uns an
- Geschäftsführer/-innen aller Branchen aus mittelständischen Unternehmen
- Geschäftsführer/-innen aller Branchen aus Konzernen
- Unternehmensjurist/-innen und Compliance-Beauftragte
- Führungskräfte, insbesondere aus den Bereichen Forschung & Entwicklung, Vertrieb, Einkauf, Marketing und Promotion, Recht
Ebenso angesprochen sind Verbände und Arbeitsgruppen.
Preisinformationen zum Seminar Kartellrecht für Geschäftsführer/-innen
Die Gebühr für das eintägige Seminar beträgt € 1.495,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Teilnahmegebühr enthält Arbeitsunterlagen, Getränke, Kaffeepausen und Mittagessen. Jede Anmeldung wird von Management Forum Starnberg GmbH schriftlich bestätigt. Sollte mehr als eine Person aus einem Unternehmen an dieser Veranstaltung teilnehmen, gewähren wir dem/der zweiten und jedem/jeder weiteren Teilnehmenden 10% Preisnachlass. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt Rechnungsausgleich voraus. Orts-, Format-, Termin- und Programmänderungen behalten wir uns vor.
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an.
TERMINE UND VERANSTALTUNGSORTE
Dienstag , 18. Februar 2025 in Frankfurt am Main: Maritim Hotel Frankfurt, Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 75780, E-Mail: info.fra@maritim.de, Internet: www.maritim.de/de/hotels/deutschland/hotel-frankfurt/ , Zimmerpreis: € 129, - inkl. Frühstück.
Dienstag , 25. März 2025 in München-Freising: Munich Airport Marriott Hotel, Alois-Steinecker-Str. 20, 85354 München-Freising, Telefon: +49 08161 966-0, Internet: www.marriott.de/hotels/travel/mucfr-munich-airport-marriott-hotel/ , Zimmerpreis: € 149, - inkl. Frühstück.
Zimmerreservierung
Für dieses Seminar steht Ihnen im Veranstaltungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Buchung bei Bedarf möglichst bald direkt im Hotel unter Berufung auf Management Forum Starnberg GmbH vor.
Anreise
Mit der Deutschen Bahn ab € 51,90 (einfache Fahrt mit Zugbindung inklusive City Ticket zur Nutzung in bestimmten Tarifzonen des ÖPNV für An- und Abreise in 126 Städten; solange der Vorrat reicht) deutschlandweit zur Veranstaltung von Management Forum Starnberg!
Dr. Christian Bahr
Dr. jur. Christian Bahr, ist Rechtsanwalt und Kartellrechtspartner bei Fieldfisher in Düsseldorf. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Praxiserfahrung im deutschen und europäischen Kartellrecht aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in den Kartellrechtszentren Brüssel und Düsseldorf. Dr. Bahr unterstützt betroffene Unternehmen bei behördlichen Durchsuchungen, begleitet Bußgeldverfahren und vertritt Unternehmen vor deutschen und europäischen Gerichten. Er berät Unternehmen bei der effektiven Ausgestaltung von präventiven Compliance-Maßnahmen.
Dr. Bettina Bergmann
Dr. jur. Bettina Bergmann, ist Rechtsanwältin und Inhaberin der auf Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Bergmann Law in Köln. Sie ist seit 27 Jahren als Anwältin im Kartellrecht tätig. Bevor sie Ihre eigene Kanzlei gründete, war sie zehn Jahre lang als Rechtsanwältin in internationalen Großkanzleien in Düsseldorf (Shearman & Sterling), Brüssel (Cleary Gottlieb) und Bonn (Redeker, Dahs & Sellner) im Bereich Kartellrecht tätig. Sie berät und vertritt Unternehmen branchenübergreifend in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts.
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